Ebenso werden die Grossgrundbesitzer und ihre Clans vom Staat in ihren auf Vertreibung der Yeziden hinzielenden Übergriffen nicht gehindert, sondern noch geschützt und aktiv unterstützt, indem beispielsweise der Staat mit diesen Grossgrundbesitzern bei der Flucht der Yeziden zusammenarbeitet (ausführlich dazu Gutachten Sternberg-Spohr, a. a. O., S. 87 ff.). Die moralische Rechtfertigung für diese Haltung des türkischen Staates wird dabei im Islam begründet, der die Verdrängung der Ungläubigen zum Ziel hat (aus: Niederschrift [...] vom 2. Mai 1991, a. a. O., S. 12 f.). Dieses teils passive Gewährenlassen und Billigen, teils