Der türkische Staat wäre grundsätzlich in der Lage, die Yeziden zu schützen (aus: Niederschrift über die Fortsetzung einer mündlichen Verhandlung des 11. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Mai 1991, Aussagen des als Sachverständigen Geladenen, Prof. Dr. Dr. G. Wiessner, S. 12), unterlässt dies jedoch ebenso wie er davon absieht, die in der türkischen Gesellschaft vermehrt auftretenden Re-Islamisierungstendenzen zu unterbinden. Dass bezüglich der verschiedenen, belegten Schikanen im Militärdienst (vgl. oben Ziff. 4 Bst.