Es wurde das Amt eines Sondergouverneurs mit weitreichenden Sondervollmachten eingeführt. Dieser Sondergouverneur handelte mit staatstreuen kurdischen Stammeschefs und Grossgrundbesitzern Verträge aus, in denen jenen Straffreiheit für Straftaten zugesichert wurde, die sie als Dorfschützer begehen würden. Dadurch wurden jene Taten legalisiert, welche diese Aga’s und ihre Clans in «Ausübung ihrer hoheitlichen Funktionen als Dorfschützer» begingen (vgl. statt vieler Gutachten Sternberg-Spohr, a. a. O., S. 74 f.).