Die Schilderungen der Beschwerdeführer zur Situation der Yeziden anlässlich der Befragungen sowie in der Rechtsmitteleingabe entsprechen den länderspezifischen Kenntnissen der urteilenden Behörde. Die Yeziden sind Anhänger eines Glaubens, der alte heidnische Bestandteile, iranisch-zoroastrische Elemente, islamische (der Islam bildet ursprünglich die Grundlage) und schamanische (Beerdigung, Traumorakel, Tänze) sowie Elemente aus dem Christentum (Taufe, Besuch von christlichen Kirchen bei Hochzeiten usw.) und Judentum (Speisegebote) übernommen hat. Von den Moslems werden sie daher als Ungläubige bezeichnet.