4 Kernbereich ihrer religiösen Persönlichkeit getroffen worden oder gezielten Massnahmen unterworfen gewesen, die sie ihrer religiösen Identität beraubt hätten. b. Hierzu machen die Beschwerdeführer geltend, die sie betreffende asylbegründende Gefährdungssituation stehe in direktem Zusammenhang mit ihrer Zugehörigkeit zur Minderheit der Yeziden. In der Folge wird unter Hinweis auf umfangreiches Informationsmaterial (Gutachten, Referate, bundesdeutsche Rechtsprechung sowie anderweitige Asylverfahren in der Schweiz) die Situation der Yezidi erläutert. Es wird dabei beantragt, die in anderen Asylverfahren bereits eingereichten Unterlagen beizuziehen.