3 freigekommen. Der militärische Druck habe sich immer mehr verstärkt, weshalb seine Familie im Jahr 1987/88 vom angestammten Dorf in das 20 bis 25 Kilometer entfernte Nachbardorf V. umgezogen sei. Dort habe er auch im Jahr 1989 geheiratet. Sie seien jedoch auch in V. ständig von den Behörden und der moslemischen Bevölkerung schikaniert worden. Der Beschwerdeführer sei wiederholt festgenommen worden, das letzte Mal etwa eine Woche vor der Ausreise. Deshalb seien sie zunächst ins Heimatdorf zurückgekehrt.