gewesen, entführt, zwangsislamisiert und unter Umständen sogar vergewaltigt zu werden; in seinem Heimatdorf sei dies drei Mädchen widerfahren, wobei eines der Mädchen zu seiner Sippe gehört habe. Es sei in jedem Fall erfolglos versucht worden, Anzeige zu erstatten. Die Kinder könnten nicht oder nur in einer benachbarten Ortschaft zur Schule gehen und würden dabei zur Teilnahme am islamischen Unterricht gezwungen. Sodann werde die Bewegungsfreiheit der Yezidi durch schikanöse Identitätskontrollen erheblich eingeschränkt.