Die Beschwerdeführer sind yezidische Glaubensangehörige kurdischer Ethnie. Sie verliessen die Türkei im September 1989 und reichten im gleichen Monat in der Schweiz ein Asylgesuch ein. In der kantonalen Befragung vom Dezember 1989 und in der Anhörung beim Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) vom November 1992 brachte der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, er habe sich zwar politisch nicht engagiert, jedoch mit seiner Familie (Eltern und Geschwister) verschiedene kurdische Organisationen mit Geld und Lebensmitteln und - sofern verlangt - mit unterschiedlichen Informationen unterstützt.