{"Signatur": "CH_VB_031", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1994-12-06", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_031_JAAC-60-29--_1994-12-06.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150003029.pdf?ID=150003029", "Checksum": "3d73fac0b1288a210eaf966ed4df8121"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 60.29 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) 06.12.1994 JAAC 60.29 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission suisse de recours en matière d'asile 06.12.1994 JAAC 60.29 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione svizzera di ricorso in materia d'asilo 06.12.1994 JAAC 60.29 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Schweizerische Asylrekurskommission (ARK)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission suisse de recours en matière d'asile"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione svizzera di ricorso in materia d'asilo"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Commission suisse de recours en matière d'asile, jusqu'à 2006"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:29:53", "Checksum": "7584a2d8161bc288dd781524b540907a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) 06.12.1994 JAAC 60.29 \r\n\n 5\nhätten (vgl. Gutachten Sternberg-Spohr, a. a. O., S. 20 f.). Die jungen\nyezidischen Männer werden während des 18monatigen Militärdienstes\n«unvorstellbaren Herabwürdigungen» ausgesetzt (Düchting J., Auszug\naus seiner Abhandlung «Stirbt der Engel Pfau?» Geschichte, Religion und\nZukunft der Yezide-Kurden, Köln 1992). Wer die türkische Sprache nicht\nbeherrscht, dem wird Lesen und Schreiben in türkischer Sprache mit Prügeln\neingehämmert, da die Nichtbeherrschung der türkischen Sprache oft von\nden Offizieren und Unteroffizieren - indoktriniert durch den türkischen\nNationalismus - als eigentliche Straftat angesehen wird. Nebst dem Einsatz\nzu als niedrig angesehenen Tätigkeiten und weiterer Schikanen kommen\nZwangsbekehrungen und Totschlag sowie Zwangsbeschneidungen im\nMilitärdienst vor (Gutachten Sternberg-Spohr, a. a. O., S. 17). Junge yezidische\nFrauen sind der Gefahr der Entführung und Zwangsheirat ausgesetzt; diese\nEntführungen sind teils als regelrechte Strafmassnahmen gegen die Yeziden\ngedacht. Es kommen Benachteiligungen durch muslimische Nachbarn hinzu,\nwelche bis zu körperlichen Misshandlungen gehen können. Sodann bestehen\nerhebliche wirtschaftliche Diskriminierungen. Die Erträge im Handel kommen\nfür die Yeziden weit unter dem eigentlichen Wert der Ware zu stehen, was\ndie ohnehin schlechte wirtschaftliche Lage noch verschärft. Es wird in den\nHeimatregionen der Yeziden eine eigentliche Vertreibungspolitik durch\nkurdische (muslimische) Grossgrundbesitzer (sogenannte «Aga’s») und\nihre Clans betrieben, die ein grosses Interesse am Land der Yeziden haben.\nDurch das grosse Staudammprojekt (GAP) im Raum Viransehir - aus dem\nauch die Beschwerdeführer stammen - wird das Land der Yeziden für die\nGrossgrundbesitzer noch wertvoller; mithin bewirkt dieses Projekt jedenfalls\nfür die Yeziden keine wirtschaftliche Förderung. Diese geraten vielmehr unter\nnoch grösseren Druck der «Aga’s», da der Wert der Ländereien steigt und ein\nmöglicher Reichtum von Yeziden kaum hingenommen wird.\ne. Diese Diskriminierungen verschärfen sich zusätzlich durch weitere, auf die\nYeziden zutreffende, Besonderheiten:\nDurch die anhaltende Verdrängungspolitik leben mittlerweile nur noch\nwenige Yeziden in der Türkei, weshalb es ihnen nicht mehr möglich ist, sich\nhinter einen eigenen Stamm zurückzuziehen und Schutz bei befreundeten\nGrossfamilien - vor deren Abwanderung waren dies oft Christen - und\nClans zu suchen. Zudem verfügen sie durch die ständige wirtschaftliche\nDiskriminierung auch nicht über die finanziellen Mittel, eine Lobby für sich\nzu kaufen. Eine weitere Besonderheit ist die archaische Gesellschaftsstruktur\nin der Türkei, in der die Yeziden - von den Grossverbänden her betrachtet -\ndie unterste Stufe einnehmen. Demgegenüber sind die muslimischen\nGrossverbände (türkischer und kurdischer Ethnie, wobei namentlich der\nGrossverband der muslimischen Türken im Besitz der obersten Macht ist)\ndie Träger einer Macht, die durch den Islam legitimiert ist. Grundprinzip des\nIslam ist die Ungleichheit der Menschen, wobei die Muslims die wertvollste\nGruppe sind. Die Angehörigen anderer Buchreligionen (Juden, Christen usw.)\nwerden gerade noch geduldet, während den Angehörigen der Religionen\nausserhalb der Muslims und der Gemeinschaften der Buchreligionen vor\nGott und den Muslimen kein Recht auf Existenz zukommt. Da der Yezide\nnebst dem Schöpfer (Gott) den Engel Pfau verehrt, durchbricht er zudem die\nEinzigkeit Gottes, weshalb der Yezide der moralisch Verkommenste ist. Diese\nEinstellung der Muslims gegenüber den Yeziden ist mithin geprägt durch\n\n"}