13 gefunden werden können. Es ist auch weiterhin sinnvoll und geboten, diesen Fachorganen eine grösstmögliche Freiheit bei der Vornahme des Vollzuges und bei der Regelung des Aufenthaltes bis zu diesem Zeitpunkt zu belassen. Oftmals wird eine Fristerstreckung über mehrere Monate hinweg das geeignetste Mittel sein, um den Vollzugsbehörden die Zeit für notwendige Vorbereitungsarbeiten für eine noch nicht mögliche Ausschaffung zu geben. Aus der Bestimmung von Art.