Erst mit dem Erlass der restriktiven Einreisebestimmungen durch das jugoslawische Verkehrsministerium im November 1994 trat die generelle Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzuges für abgewiesene Asylbewerber ohne gültige Reisepapiere ein, wobei bezüglich kriminell gewordener Personen gemäss Auskunft des BFF wenigstens für gewisse Fälle eine Rückübernahme erreicht werden kann. Denn als unmöglich im Sinne des Gesetzes ist der Vollzug unter anderem dann anzusehen, wenn äussere Umstände - wie die Weigerung eines Staates, eigene Staatsangehörige einreisen zu lassen - vorliegen, ohne dass dieses Hemmnis durch die jederzeit aktualisierbare freiwillige Ausreise des Ausländers behoben werden könnte.