Die Erlangung eines Putni-List und der darauffolgende Vollzug der Heimschaffung waren zu jener Zeit auch noch absehbar, obwohl die Wartezeit bereits damals üblicherweise monatelang dauerte. Erst mit dem Erlass der restriktiven Einreisebestimmungen durch das jugoslawische Verkehrsministerium im November 1994 trat die generelle Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzuges für abgewiesene Asylbewerber ohne gültige Reisepapiere ein, wobei bezüglich kriminell gewordener Personen gemäss Auskunft des BFF wenigstens für gewisse Fälle eine Rückübernahme erreicht werden kann.