Die Unmöglichkeit der zwangsweisen Heimschaffung ist zur Zeit erstellt. Das BFF und der Beschwerdeführer machen übereinstimmend geltend, dass die Heimschaffung abgewiesener Kosovo-Albaner seit Inkrafttreten des Asylentscheides laufend schwieriger geworden sei. Nach gesicherten Erkenntnissen der ARK bestand im Zeitpunkt des Nichteintretensentscheides, welcher vom 26. Oktober 1994 datiert, zwar noch nicht generell eine Unmöglichkeit der zwangsweisen Rückführung, weil bis zu diesem Zeitpunkt nach wie vor Ersatzreisedokumente ausgestellt worden sind.