Das BFF schliesst denn auch aus diesen Erfahrungen, dass heute «also auch bei freiwilliger Rückkehr von einer Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzuges ausgegangen werden» muss. Allein die Tatsache, dass es einzelnen abgewiesenen Asylbewerbern gelungen sein soll, mit ihren gültigen Reisepapieren tatsächlich ins Heimatland zurückzureisen, heisst nicht, dass eine solche ohne weiteres möglich ist. Immerhin ist an dieser Stelle zur Meldung der Fremdenpolizei vom 29. Mai 1995 anzumerken, dass sie zwar das Verlassen der Schweiz registriert, für die erfolgreiche Wiedereinreise in Rest-Jugoslawien aber in den wenigsten Fällen eine Bestätigung haben dürfte.