Die Einreiseerlaubnis hängt heute, wie das BFF in der Vernehmlassung zutreffend ausführt, im wesentlichen vom guten Willen der Grenzbehörden ab. Die praktischen Erfahrungen des BFF zeigen (so dessen Ausführungen in einer Notiz an Bundesrat Koller vom 14. Mai 1995), dass die serbischen Behörden die Einreise von freiwillig ausgereisten Personen häufig nicht bewilligten, wenn jene festgestellt haben, dass diese in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen haben. Das BFF schliesst denn auch aus diesen Erfahrungen, dass heute «also auch bei freiwilliger Rückkehr von einer Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzuges ausgegangen werden» muss.