9 BFF eine vorläufige Aufnahme wegen Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzugs angeordnet werden kann (vgl. d), wann diese spätestens verfügt werden muss (vgl. e) und ob diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt sind (vgl. f). a. Eine Wegweisungsverfügung beinhaltet die Aufforderung an den Gesuchsteller, die Schweiz bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt zu verlassen (Art. 17a Abs. 1 Bst. a und b AsylG) sowie die Androhung von Zwangsmitteln im Unterlassungsfall (Bst. c). Der zwangsmässige Vollzug ist also, wie dies auch dem verwaltungsrechtlichen Grundsatz in Art.