Seit dem Inkrafttreten der eingangs erwähnten Richtlinien sei die selbständige Rückreise schwierig. Die Einreisemöglichkeit für einzelne weggewiesene Asylbewerber hänge heute vielmehr vom guten Willen der Grenzbehörden ab. Ferner sei das BFF nicht in der Lage zu beurteilen, wievielen abgewiesenen Asylbewerbern albanischer Ethnie ohne gültige Reisepapiere es in den letzten Monaten gelungen sei, Reise(ersatz)papiere vom rest-jugoslawischen Generalkonsulat in der Schweiz zu erhalten und damit tatsächlich in ihr Heimatland zurückzureisen.