Die Bearbeitungsfristen hätten sich zwar immer mehr in die Länge gezogen, gemäss jugoslawischen Angaben sei dies jedoch auf langwierige Überprüfungen der Staatsangehörigkeit vor Ort zurückzuführen gewesen. Am 28. November 1994 habe das Verkehrsministerium in Belgrad weitere Restriktionen für die Einreise seiner Staatsangehörigen angeordnet. Die neuen Richtlinien hätten die Rückreise von abgewiesenen Asylbewerbern aus Westeuropa nach Rest-Jugoslawien erheblich erschwert. So hätten sie lediglich in wenigen Einzelfällen ein «Putni-List» für Kosovo-Albaner erwirken können. Seit dem Inkrafttreten der eingangs erwähnten Richtlinien sei die selbständige Rückreise schwierig.