Sie führt im wesentlichen aus, bis im November 1994 sei den Staatsangehörigen Rest-Jugoslawiens die Einreise gestattet worden, sofern sie freiwillig erfolgt sei; zurückgewiesen seien sie jedoch worden, wenn sie bei der Einreise erklärt hätten, sie wollen eigentlich lieber nicht einreisen. Bis zu jenem Zeitpunkt seien die Ersatzreisedokumente auf Ersuchen des Departementes in der Regel ausgestellt worden. Die Bearbeitungsfristen hätten sich zwar immer mehr in die Länge gezogen, gemäss jugoslawischen Angaben sei dies jedoch auf langwierige Überprüfungen der Staatsangehörigkeit vor Ort zurückzuführen gewesen.