In seiner Stellungnahme zum Bericht der Fremdenpolizei St. Gallen führt der Beschwerdeführer aus, er habe alles Zumutbare zur Ausreisepapierbeschaffung unternommen, und wiederholt im wesentlichen den bereits im Wiedererwägungsgesuch und in der Rechtsmittelschrift dargelegten Sachverhalt. Ferner gibt er zu bedenken, dass die Erwartung der Fremdenpolizei, die Ausreisepapiere seien in drei Monaten vorhanden, angesichts der Zustände in Rest-Jugoslawien unrealistisch sei. Um seine Bemühungen betreffend Passbeschaffung würdigen zu können, hätte die Fremdenpolizei die dargebotenen Zeugnisofferten abnehmen sollen.