einer am 3. Januar 1995 durchgeführten Befragung des Beschwerdeführers zu seinen Passbeschaffungsbemühungen und zu seiner Ausreisewilligkeit habe er sich am 3. August 1994 beim jugoslawischen Konsulat in Zürich erfolglos gemeldet, was aber trotz Abklärung nicht bestätigt werden könne. In seiner Stellungnahme zum Bericht der Fremdenpolizei St. Gallen führt der Beschwerdeführer aus, er habe alles Zumutbare zur Ausreisepapierbeschaffung unternommen, und wiederholt im wesentlichen den bereits im Wiedererwägungsgesuch und in der Rechtsmittelschrift dargelegten Sachverhalt.