Erfahrungsgemäss sei die Ausstellung eines Reisepapieres in den folgenden drei Monaten zu erwarten. Eine allfällige zwangs-weise Ausschaffung ins Heimatland über Bulgarien/Sofia wäre zurzeit ebenso möglich wie dessen freiwillige legale Ausreise aus der Schweiz und Wiedereinreise ins Heimatland. Ferner könne die Fremdenpolizei den Beschwerdeführer bei der Organisation der Rückreise unterstützen. Gemäss einer am 3. Januar 1995 durchgeführten Befragung des Beschwerdeführers zu seinen Passbeschaffungsbemühungen und zu seiner Ausreisewilligkeit habe er sich am 3. August 1994 beim jugoslawischen Konsulat in Zürich erfolglos gemeldet, was aber trotz Abklärung nicht bestätigt werden könne.