b. Die ARK hat die Fremdenpolizei des Kantons St. Gallen beauftragt, einen Bericht zu erstellen, welcher über ihre bisherigen Vollzugsversuche, die gegenwärtigen, praktischen und technischen Möglichkeiten zum Vollzug sowie die bisherigen Anstrengungen und künftigen Möglichkeiten des Beschwerdeführers zur freiwilligen Heimreise Auskunft zu geben habe. Gemäss diesem Bericht vom 12. Januar 1995 war zu jenem Zeitpunkt die beim jugoslawischen Generalkonsulat in Zürich beantragte Ausstellung eines Laissez-passer (Putni-List) für den Beschwerdeführer in Belgrad pendent. Erfahrungsgemäss sei die Ausstellung eines Reisepapieres in den folgenden drei Monaten zu erwarten.