Auch seine Bemühungen beim Bundesamt für Flüchtlinge, weitere Informationen zu erhalten, seien gescheitert. In seiner Verfügung führte das BFF dazu aus, dass die Fremdenpolizei des Kantons St. Gallen infolge Nichtmitwirkung des Beschwerdeführers bei der Papierbeschaffung am 14. März 1994 beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Jugoslawien ein Gesuch um Ausstellung eines «Putni-List» gestellt habe. Dessen Antwort stehe zur Zeit noch aus. Im übrigen müsse, wegen Abklärungen vor Ort, mit längeren Bearbeitungsfristen von Anträgen auf Ausstellung von Ersatzeinreisedokumenten durch die jugoslawischen Vertretungen in der Schweiz gerechnet werden. In der Rechtsmitteleingabe wird geltend gemacht,