im Eventualstandpunkt geprüft wird). Die Vernehmlassung zusammen mit der angefochtenen Verfügung als materiellen Ablehnungsentscheid zu betrachten, liegt insbesondere auch im Interesse des Beschwerdeführers: Nicht nur das BFF, sondern auch der Beschwerdeführer haben sich zu sämtlichen materiellen Aspekten und Erwägungen äussern können, so dass dem Beschwerdeführer bei diesem Vorgehen kein Nachteil erwächst. Im folgenden ist somit zu prüfen, ob das Wiederwägungsgesuch zu Recht abgelehnt worden ist.