Das BFF stellte in seiner Vernehmlassung vom 10. März 1995 den Antrag auf Sistierung des Beschwerdeverfahrens, eventualiter Abweisung der Beschwerde. Im gleichen Schreiben konstatierte es allerdings, das heute auf das Wiedererwägungsgesuch einzutreten wäre und begründet materiell, weshalb diesfalls das Gesuch abzuweisen wäre. Die ARK heisst die Beschwerde gut und weist das BFF an, den Beschwerdeführer vorläufig aufzunehmen. Aus den Erwägungen: