Aktenmässig belegt beziehungsweise geltend gemacht wurden die folgenden Vorbereitungshandlungen für die Ausreise oder Ausschaffung: Fristansetzung durch die Fremdenpolizei am 16. Februar 1994 zur Beschaffung eines Reisepapieres per 6. März 1994; Besprechung bei der Fremdenpolizei mit dem Beschwerdeführer am 14. März 1994 [auf Vorladung] bezüglich Ausreisepläne; schriftliches Gesuch der Fremdenpolizei beim jugoslawischen Generalkonsulat in Zürich um Ausstellung eines «Putni-List» (Rückreisepapier) am 14. März 1994, unter Beilage einer Passverlustanzeige; Ansetzung der Ausreisefrist per 15. Mai 1994 mit Arbeitsbewilligung bis zum gleichen Tag;