Art. 60 VwVG. Verweis. - Das vorbehaltslose Berufen auf Beweismittel, die mit einem Mindestmass an Sorgfalt als Fälschungen erkannt werden müssen, erweist sich bei einem Rechtsanwalt als mutwillige Prozessführung und Störung des Geschäftsganges im Sinne von Art. 60 VwVG. - Die ARK entscheidet letztinstanzlich über prozessdisziplinarische Massnahmen.