46c Abs. 1 AsylG behoben wird. Diese Praxis wurde durch Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 14. Juni 1993 ausdrücklich bestätigt. Die Eingabe vom 1. November 1993 - in Verbindung mit der am 3. November 1993 per Post nachgereichten Originaleingabe - erfüllt die genannten Voraussetzungen der Rechtzeitigkeit. Unter Vorbehalt der übrigen formellen Voraussetzungen ist somit auf die Beschwerde einzutreten. 3 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali