Der Beschwerdeführer stellte am 3. August 1988 in der Schweiz ein Asylgesuch. Er machte geltend, nachdem er vor 1980 politisch engagiert gewesen sei und damals für eine Woche inhaftiert, gefoltert und später von der Schule gewiesen worden sei, habe er seine politischen Aktivitäten für die TKP/ML und für die Genc Komunistler Hareketi im Jahre 1985 wieder aufgenommen; im Juni 1988 seien in seiner Abwesenheit bei einer Hausdurchsuchung Flugblätter gefunden und seine Frau und sein Vater festgenommen worden; er habe gewarnt werden können und habe die Türkei daraufhin verlassen. Die Beschwerdeführerin folgte ihrem Mann im April 1991 und ersuchte am 15. April 1991 ebenfalls um Asyl.