Nach einigen Vorladungen habe seine Familie der Polizei bekanntgegeben, dass er im Ausland sei, worauf «nichts mehr gekommen» sei und man sich auch nicht mehr nach ihm erkundigt habe. Daraufhin wurde dem Beschwerdeführer von der Vorinstanz vorgehalten, «dass Abklärungen unseres Amtes vor Ort ergeben haben, dass Sie weder auf lokaler noch auf nationaler Ebene von der Polizei oder der Gendarmerie gesucht werden. Wie stellen Sie sich dazu?» Auf die Gegenfrage des Beschwerdeführers, wie das BFF denn so etwas herausfinden könne, gab ihm der Sachbearbeiter lediglich die Antwort: «Wir haben unsere Quellen».