A. Der Beschwerdeführer reichte im März 1989 ein Asylgesuch ein. In den kantonalen Befragungen vom 31. März 1989 und vom 17. November 1992 machte er im wesentlichen geltend, er sei wegen seiner Mitgliedschaft bei der TKP/ML von 1981-1984 in der Türkei inhaftiert gewesen. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis habe er sich weiterhin politisch betätigt und zusammen mit Gesinnungsgenossen versucht, eine der zerschlagenen TKP/ML ähnliche Organisation zu formieren. Im Sommer 1988 seien sechs Parteikollegen verhaftet worden. Er habe sich daraufhin bei Verwandten versteckt und sei schliesslich im März 1989 in die Schweiz geflüchtet.