Sie lassen jedoch ohne weiteres erkennen, dass der Beschwerdeführer mit seiner Situation als Kurde in der Türkei nicht zufrieden war, während er später, bei der Befragung durch das BFF, plötzlich neue Gründe und neue Verfolgungsmassnahmen geltend machte. Er spricht in der kantonalen Befragung davon, dass er «hätte gezwungen werden sollen, Türke zu werden». Ausdrücklich fügte der Beschwerdeführer hinzu, keine weiteren Asylgründe zu haben und bestätigte bei Protokollabschluss, er habe nichts mehr beizufügen oder zu berichtigen. Im übrigen hat er die Richtigkeit des kantonalen Protokolls mit seiner Unterschrift bestätigt, weshalb er sich bei seinen Aussagen behaften lassen muss.