5 Widersprüchen Stellung zu nehmen. Er hat jedoch in keiner Weise versucht, die widersprüchlichen Aussagen zu erklären. Es kann daher insofern auf die zutreffenden Erwägungen in der angefochtenen Verfügung sowie die Ausführungen in der Vernehmlassung der Vorinstanz verwiesen werden. d. Die Vorbringen des Beschwerdeführers in der kantonalen Befragung sind wenig umfangreich. Sie lassen jedoch ohne weiteres erkennen, dass der Beschwerdeführer mit seiner Situation als Kurde in der Türkei nicht zufrieden war, während er später, bei der Befragung durch das BFF, plötzlich neue Gründe und neue Verfolgungsmassnahmen geltend machte.