Auch der «United Nations High Comissioner for Refugees» (Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen [UNHCR]) empfiehlt in seinem «Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft» (nicht-amtliche deutsche Übersetzung, Genf 1979), ein Asylgesuchsteller solle auf allfällig auftretende Ungereimtheiten oder Widersprüche hin angesprochen werden, um so mögliche Erklärungen oder Beweislücken aufzufinden (Rz. 199 des erwähnten Handbuchs). Bei der Verwirklichung dieser Zielsetzung verfügt das BFF über einen gewissen Handlungsspielraum, innerhalb welchem insbesondere das Befragungsgeschick des zuständigen Beamten eine Rolle spielt.