Hausammann Christina, Handbuch des Asylrechts, 2. Aufl., Bern/Stuttgart 1991, S. 144, 215 f.) kann deshalb aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs kein Anspruch des Asylgesuchstellers abgeleitet werden, auf die erkennbaren Widersprüche ausdrücklich hingewiesen zu werden und dazu Stellung nehmen zu können. Bei genauer Betrachtung insbesondere der Auffassung von Kälin ergibt sich zudem, dass diese sich hauptsächlich auf bundesgerichtliche Entscheide stützt, welche das Äusserungsrecht einer Partei zu zusätzlichen - das heisst über die Befragung der Partei hinausgehende - Beweiserhebungen zum Gegenstand haben. So lagen dem Bundesgericht, welches zu wiederholten Malen festgestellt hat, eine