Zusammenfassung des Sachverhalts Der Beschwerdeführer reiste am 28. Dezember 1987 in die Schweiz, wo er gleichentags ein Asylgesuch stellte. Die kantonale Fremdenpolizei befragte ihn am 29. Dezember 1987 zu den Asylgründen. Im wesentlichen machte der Beschwerdeführer dabei geltend, er sei Kurde und werde deshalb in der Türkei unterdrückt. Er hätte gezwungen werden sollen, Türke zu werden. Er habe sich geweigert, was ihm Prügel eingetragen habe. Da er sich aus der Türkei entfernt habe, könnte er von der Polizei gesucht werden. Weitere Asylgründe habe er nicht. Am 5. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ergänzend zu seinen Asylgründen angehört.