Am 2. oder 3. August (zugunsten des Beschwerdeführers und angesichts der relativ grossen Distanz zwischen Zagreb und der Küste, kann davon ausgegangen werden, dass es erst am 3. August war) kehrte er alleine wieder nach Italien zurück, wo er auf V. T. wartete, welche ihm in der Folge am 6. August nachreiste. Sie hielten sich anschliessend noch ein paar Tage zusammen in Italien auf und gelangten dann gemäss seinen Aussagen bei der kantonalen Befragung am 12. August oder möglicherweise auch erst am 16. August 1993 in die Schweiz.