8 dem Sinn, den der Gesetzgeber einer Norm zugedacht hat. Einen ersten Ansatzpunkt liefert dabei die Botschaft des Bundesrates zum Entwurf des Asylgesetzes, welche zu Art. 18 (heute Art. 19) festhielt: «Der Ausländer, der in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hat, kann hier den Ausgang des Verfahrens abwarten.