17 AsylV 1 wird demgegenüber in der Asylrechtsliteratur als gesetzwidrig erachtet (vgl. Kälin, a. a. O., S. 195; Achermann/Hausammann, a. a. O., S. 331 ff.; Aufsätze von Stöckli Walter / Gattiker Mario in: ASYL 1988/1 S. 3 ff.; Raess-Eichenberger Susanne , Das Asylverfahren nach schweizerischem Recht und Völkerrecht, Dissertation Zürich 1989, S. 169 f.). Auch die Petitionsund Gewährleistungskommission des Nationalrates hat sich den Kritikern der heutigen Praxis angeschlossen; sie befand die Anliegen einer unter anderem in diesem Zusammenhang eingereichten Petition des Dachverbandes der Asylkoordination Schweiz nach Einholung von Stellungnahmen seitens des