19 Abs. 2 als Zwischenverfügung qualifizieren, keinerlei pragmatischen Gründe bestehen, welche dazu führen könnten, diese Massnahme dennoch als Endverfügung zu betrachten. Die in VPB 58.55, S. 461 aufgeworfene Frage, ob es sich bei einer vorsorglichen Wegweisung um eine selbständig anfechtbare Zwischenverfügung oder um einen instanzabschliessenden Endentscheid