Zum einen besteht auch zwischen einer vorsorglichen Wegweisung und dem materiellen Asylentscheid ein enger Sachzusammenhang, zum anderen hat eine vorsorgliche Wegweisung - gleich wie eine vorläufige Dienstenthebung - grundsätzlich nur provisorischen Charakter. Dieses Ergebnis deckt sich überdies mit der in der Asylrechtsliteratur vertretenen Auffassung, wonach es sich bei dieser Massnahme lediglich um eine Zwischenverfügung handle (vgl. Kälin Walter, Grundriss des Asylverfahrens, Basel / Frankfurt a. M. 1990, S. 196 und 280; Achermann Alberto / Hausammann Christina, Handbuch des Asylrechts, 2. Aufl., Bern/Stuttgart 1991, S. 332; Aufsatz von Stöckli Walter in: ASYL 1988/1, S. 4).