2 Vernehmlassung vom 29. Oktober 1993 die Abweisung der Beschwerde. Mit Schreiben vom 15. November 1993 hat der Beschwerdeführer von dem ihm gewährten Replikrecht Gebrauch gemacht. Am 4. Februar 1994 haben der Beschwerdeführer und V. T. in der Schweiz geheiratet. Die ARK weist die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen