Mit Eingabe vom 15. Oktober 1993 beantragt der Beschwerdeführer die Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung, sowie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Mit Instruktionsverfügung vom 28. Oktober 1993 hat die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) das Begehren um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen. Die Vorinstanz beantragt in ihrer