Dies lasse sich anhand der Taschengeldauszahlungen, welche jeweils dienstags durch P. W. erfolgten, belegen. Am 28. Juli 1992 habe er das Taschengeld erhalten, am 4. August 1992 sei er nicht zur Entgegennahme des Geldes erschienen. Anlässlich der Ausbezahlung vom 18. August 1992 sei er wieder anwesend gewesen. Schliesslich habe er sich zu keiner Zeit auf italienischem Gebiet oder in der Nähe der grünen Grenze aufgehalten. Am 17. August 1992 sei er lediglich zusammen mit einem ihm unbekannten Landsmann in den Strassen von Chiasso durch die Polizei kontrolliert worden.