vielmehr habe er sich nur während vierzehn Tagen bei Bekannten aufgehalten. Mit Zwischenverfügung vom 16. September 1992 stellte der Instruktionsrichter die aufschiebende Wirkung wieder her. Das BFF hielt in seiner Vernehmlassung am angefochtenen Entscheid fest. Die ARK heisst die Beschwerde gut, hebt den vorinstanzlichen Entscheid auf und weist das BFF an, das Asylverfahren fortzuführen. Aus den Erwägungen