Der Beschwerdeführer, aus Kosovo stammend, ersuchte am 16. Januar 1992 in der Schweiz um Asyl. Am 4. Februar 1992 fand die kantonale Anhörung statt. Am 18. August 1992 teilte die kantonale Fremdenpolizei dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) mit, gemäss Meldung der kommunalen Fürsorgebehörde sei der Beschwerdeführer seit dem 28. Juli 1992 verschwunden. Am 2. September 1992 verfügte hierauf das BFF, auf das Asylgesuch des Beschwerdeführers werde nicht eingetreten; einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.