Der einstigen Verlautbarung des BFF, derzufolge 1994 und 1995 jeweils 300 Rückschaffungen vorgesehen gewesen wären, kommt kein Rechtscharakter zu, so dass sich die Rüge des Beschwerdeführers zum vornherein nicht darauf stützen lässt. Das BFF ist denn auch jüngst von der alten Formel abgekommen und hat nunmehr in Übereinstimmung mit dem «United Nations High Comissioner for Refugees» (Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen [UNHCR]) verlauten lassen, dass 1994 und 1995 jeweils mehrere hundert abgewiesene Asylbewerber aus der Schweiz nach Sri Lanka repatriiert würden.