Art. 11 Abs. 3 Bst. a AsylG. Zulässige Rügen. Rückführungsabkommen. Die Rüge, das BFF habe mit der Ansetzung einer zu kurzen Ausreisefrist die Vereinbarung vom 11. Januar 1994 über eine koordinierte Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden nach Sri Lanka sowie das Prinzip «last in, first out» verletzt, stellt keinen zulässigen Beschwerdegrund dar und fällt demzufolge nicht in die Prüfungszuständigkeit der Asylrekurskommission.