6 die Fremdenpolizeibehörden nach einer einmal abgelehnten Bewilligung regelmässig davon ausgehen, dass die Wiederausreise auch nach einem bloss vorübergehenden Aufenthalt nicht gewährleistet sei. Damit sei davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin kein gewöhnliches Touristen-Visum erhalten würde. Dadurch verstosse die angefochtene Verfügung gegen Art. 8 EMRK. Der Familienbegriff von Art. 8 EMRK umschliesst - neben der Kleinfamilie von Eltern und Kindern als Grundgemeinschaft - grundsätzlich auch alle durch Blutsverwandtschaft, Eheschliessung oder Adoption verbundenen Familienmitglieder.